Klimapaket Förderung Immobilien
Eigentümerschutz-Gemeinschaft Kreis Sigmaringen e. V. informiert:
Zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 sollen laut Klimaschutzprogramm 2030 alle gefördert werden, die ihr Eigenheim energetisch sanieren lassen. Konkret bedeutet das: Sie können laut Klimapaket 20 % der Sanierungskosten - auf drei Jahre verteilt - steuerlich geltend machen oder sich durch verschiedene Förderprogramme unterstützen lassen.
Die KfW ändert die Konditionen in ihren wohnungswirtschaftlichen Förderprogrammen zum 24.01.2020:
Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kreditanträge die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen.
Infos hierzu erhalten Sie bei uns in der Geschäftsstelle
Voranzeige: Mitgliederversammlung Dienstag 31.03.2020, 19.30 Uhr
anschließend Vortrag im Veranstaltungsraum der Firma Löffler, Hohentengen:
Notar Kopf: Vorweggenommene Erbfolge
Immobilienübertragung zu Lebzeiten oder besser vererben?
Für alle Fragen rund um die Immobilie ist der
Ortsverband von Haus & Grund für Sie da:
Mittwoch und Freitag von14-16 Uhr
Telefon: 07572 – 76 98 467
postfach@hausundgrund-mengen.de
www.hausundgrund-mengen.de
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